Alle Frauen und Männer haben gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf jährliche Vorsorgeleistungen.
Bei Frauen zählen dazu jährliche Abstrichkontrollen (ab. dem 20. Lebensjahr) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs; Tastuntersuchungen der Gebärmutter, der Eierstöcke und der Brust. Mit 55 besteht die Möglichkeit eine Darmspiegelung als Screening durchführen zu lassen. Alle Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr werden alle 2 Jahre eingeladen, um an einem freiwilligen Mammographie-Screening teilzunehmen.
Ich biete in meiner Praxis ein paar Untersuchungen an, die in bestimmten Situationen eine sinnvolle Ergänzung der oben genannten Standarduntersuchungen darstellen, aber in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden...
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